01.01.2018
Aktuell berichten viele Medien, dass Lebensversicherer den Vertrieb neuer Lebens- und Rentenversicherungen eingestellt und das Bestandsgeschäft in den sogenannten Run-off überführt hätten. Was ist hierunter zu verstehen und wie geht es für die Kunden der betroffenen Lebensversicherer weiter?
Hintergrund aller Überlegungen ist, dass
die Versicherer bei klassischen Lebens- und
Rentenversicherungsverträgen mit einem
garantierten Rechnungszins (je nach Abschlussjahr
zwischen 0,9 % und 4 %) die
versprochenen Zinssätze nicht oder nur
noch schwerlich erwirtschaften können.
Ursache sind insbesondere die restriktiven
Kapitalanlagevorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes,
die Versicherer
dazu zwingen nur sehr sichere Anlagen
(im Wesentlichen festverzinsliche Papiere
und Staatsanleihen) zu tätigen. In diesem
Segment des Kapitalmarkts liegen die
heute erzielbaren Zinsen nahe Null. Zur
Absicherung der in der Vergangenheit
vereinbarten Garantiezusagen wird den
Versicherern seitens der Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
vorgeschrieben, in erheblichem Umfang
Zinszusatzreserven zu bilden.
Dieses Gesamtszenario führte dazu, dass
fast sämtliche Versicherer den Verkauf
neuer Policen mit Zinsgarantie einstellten
und andere Produkte, bei denen die Kundengelder
in alternativen Kapitalmärkten (Aktien,
Immobilien, u. a.) angelegt werden,
verkaufen. Diese neuen Produkte werden
dann auch mit anderen, meist auf Kapitalerhaltung
ausgerichteten, Garantien
ausgestattet. Dies dürfte letztlich zu besseren
und nachhaltigeren Renditen führen,
was im Jahr 2017 erneut belegt werden
konnte.
Was bedeutet ein Run-off konkret?
Der Bestand an „alten“ Garantieverträgen
eines Versicherers wird nicht mehr mit
Neuverträgen belastet, d.h., der Bestand
schmilzt bedingt durch die Vertragsabläufe
ab – die bestehenden Verträge werden unter
Berücksichtigung der vereinbarten Garantien
nur noch abgewickelt. Da keine Neuverträge
mehr abgeschlossen werden, ist es
möglich, den Verwaltungsaufwand beim Versicherer
zu reduzieren. Diese Verwaltungskostenreduzierung
trägt dazu bei, ggf. nicht
nur den Garantiezins, sondern ggf. darüber
hinaus, die Leistungen für Versicherte verbessern
zu können.
Der Run-off wird bereits von vielen Gesellschaften
in Eigenverwaltung für separierte
Bestände mit einheitlichem Rechnungszins
vorgenommen, eine Praxis, die
z. B. in der Privaten Krankenversicherung
üblich ist. An den bestehenden Verträgen
ändert sich nichts und der Kunde bemerkt
diesen Vorgang nicht einmal.
Einige Versicherer haben sich nun dazu
entschlossen ihre Bestände an Garantiepolicen
an darauf spezialisierte (Abwicklungs-)
Gesellschaften zu veräußern.
Diese Spezialisten wollen durch erhebliche
Kosteneinsparungen, die sich möglicherweise
auch im Service bemerkbar
machen können (z. B. Standmitteilungen,
Bearbeitungsdauern), Verträge profitabel
verwalten.
Da der durch solche Kosteneinsparungen
realisierte Gewinn (bei Aktiengesellschaften)
lediglich zu 50 % an die Versicherten
weitergegeben werden muss,
versprechen sich diese Abwicklungsgesellschaften
gute Kapitalrenditen.
Was bedeutet eine solche Übertragung
konkret für den Versicherungsnehmer?
Was passiert bei einer Schieflage der
Abwicklungsgesellschaft?
Die BaFin überwacht die Unternehmen. Nach
§ 314 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)
muss die Behörde einschreiten, wenn die
Vermögenslage eines Unternehmens ergibt,
dass dieses dauerhaft außerstande ist,
seine Verpflichtungen zu erfüllen. In diesem
Fall können, wenn alle anderen Mittel ausgeschöpft
sind, auch vertraglich garantierte
Leistungen nach § 222 Abs. 5 VAG um maximal
5 % reduziert werden.
Was passiert bei Insolvenz?
Die garantierten Zusagen, sowie alle dem
Kundenkonto bereits zugeschriebenen Überschüsse
sind gesichert. Gerät ein Unternehmen
in Schieflage, springt ein gesetzlicher
Sicherungsfond ein.
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