Versicherungsschutz für Schmuck

01.01.2017

Wenn Sie, gleich aus welchem Grund, Schmuck von erheblichem Wert Ihrem Juwelier anvertrauen, damit dieser Änderungen, Reparaturen, Reinigung etc. vornimmt, können Sie nicht automatisch davon ausgehen, dass der Juwelier Versicherungsschutz für Ihr Eigentum sichergestellt hat.

Lassen Sie sich also in solchen Fällen (am besten schriftlich) bestätigen, ob Versicherungsschutz zu Ihren Gunsten besteht. Auch können Sie nicht sicher sein, ob Ihre Hausrat-Versicherung ausreichenden Versicherungsschutz bei Raub außerhalb Ihrer Wohnung bietet. Regeln Sie bei höheren Werten diesen Vorgang ausdrücklich auch mit Ihrem Hausratversicherer.

Spezielle Schmucksachen- oder Valorenversicherungen haften auch dann, wenn der Schmuck an Dritte übergeben worden ist – hier jedoch ist die richtige Bestimmung des Limits bzw. der Versicherungssumme zu berücksichtigen.

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