01.01.2017
In aller Regel schreibt man dem Bankschließfach eine besondere Sicherheit zu. Spektakuläre Übergriffe und Einbrüche in Bankschließanlagen haben jedoch Mängel an diesen und eine nur eingeschränkte Haftung und die damit verbundene niedrige Ersatzleistungen von Banken offen gelegt.
Je nach Institut ist die Haftung auf eine Ersatzleistung von EUR 5.000,- bis EUR 20.000,- begrenzt. Gleichzeitig verlangen Banken, dass Sie eine Liste der dort hinterlegten Gegenstände einreichen oder zur Verfügung halten. Häufig kann auch eine spezielle Bankschließfach-Versicherung abgeschlossen werden. Ggf. ist aber Versicherungsschutz über Ihre Hausratpolice günstiger – der Versicherungsschutz muss aber in Ihrem Versicherungsschein extra in ausreichender Höhe deklariert werden. Im Schadenfall hilft eine Aufstellung der im Bankschließfach hinterlegten Wertgegenstände. Darüber hinaus können Probleme auftreten, wenn Sie im Bankschließfach Bargeld, Edelmetalle, Münzen oder Devisen aufbewahren wollen. Hier müssen Sie überlegen, wie Sie einen Wertnachweis im Schadensfall gegenüber dem Versicherer haftungssicher darstellen können.
Zu empfehlen ist neben einer Listung
aller Gegenstände, die sich im Bankschließfach
befinden, Fotokopien und
Fotos von allen Dokumenten/Gegenständen
anzufertigen und diese an
einem sicheren Ort aufzubewahren.
HANKE + KRACHT
Versicherungsmakler GmbH
Drususallee 81
41460 Neuss
Telefon: 02131 - 708 64 - 10
Telefax: 02131 - 708 64 - 80
E-Mail: info@hanke-kracht.de
Niederlassung Sauerland
Hellweg Forum 1
59469 Ense
Telefon: 02938 – 643959-0
Telefax: 02938 – 643959 -1
Niederlassung Niederrhein
Eltener Str. 397
46446 Emmerich
Telefon:
02822 - 91 45 79 - 0
Telefax: 02822 - 91 45 79 - 29
Ein Unternehmen der
THARRA + PARTNER Versicherungsmakler GmbH & Co. KG